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Statt wie bisher schriftlich und unter Beifügung von Datenträgern oder Ausdrucken Anzeige zu erstatten, sollen die Medienhäuser künftig Hasspostings über ein Online-Formular mit Upload-Möglichkeit für Anhänge unmittelbar an die Staatsanwaltschaft München I übermitteln können. Die BLM arbeitet aktuell gemeinsam mit dem Justizministerium an der Öffentlichkeitsarbeit und der Webseite für die Initiative.

Dr. Jens Bosbach

Partner

Brehm & v. Moers

München

Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht

Dr. Matthias Grundmann

Rechtsanwalt

Brehm & v. Moers

München

Medienrecht, Entertainment, Urheberrecht

Weiterführender Link: https://www.justiz.bayern.de/presse-und-medien/pressemitteilungen/archiv/2019/74.php