Medienarbeitsrecht / KSK / Statusfeststellungen
Eine besondere fachliche Spezialisierung unserer Kanzlei besteht im Bereich des Medienarbeitsrechts, insbesondere in den Branchen
- Film- und Fernsehproduktion
- Software und Computerspiele
- Presse und Verlagswesen
- Theater- und Musikproduktion
Wir beraten bei speziellen und komplizierten Konfliktsituationen in der Medienbranche. Dazu gehört u.a. die arbeitsrechtliche Betreuung von Filmproduktionen, die Vertretung in Beendigungssituationen mit Tendenzträgern, d.h. programmgestaltenden Mitarbeitern (z.B. Redakteure, Moderatoren, Journalisten, Filmschaffende) sowie mit Schauspielern. Dazu gehört auch die Vertretung vor Arbeitsgerichten, Schiedsstellen und dem Bühnenschiedsgericht.
Ebenso unterstützen wir bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen mit Urhebern, bei Statusfeststellungsverfahren und bei Arbeitszeitmodellen.