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  3. Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist eine Kernkompetenz bei BREHM & v. MOERS. Zu unseren Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen, Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Arbeitnehmer und Betriebsräte. Wir beraten in der gesamten Bandbreite des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Und wir vertreten regelmäßig an allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht.

Wir haben u.a. folgende Branchenexpertise:

  • Film- und TV-Produktionen
  • IT und Games
  • Print- und Onlinemedien, Verlage
  • Werbe- und Eventagenturen
  • Lebensmittelindustrie
  • Krankenhaus- und Pflegewesen
  • Pharmaindustrie
  • Handel, Banken Versicherung
  • Immobilien / Real Estate
  • Metall- und Kautschukindustrie

Ein besonderer Schwerpunkt ist dabei das Medienarbeitsrecht, d.h. die Beratung in den Arbeitsrechtsgebieten, die für Medienunternehmen, aber auch Start-Ups, besonders relevant sind.

Wir beraten bei Unternehmenstransaktionen und bei der arbeitsrechtlichen Umsetzung von Compliance.

Brehm & v. Moers verfügt auch im Arbeitsrecht über ein Netzwerk ausländischer Kanzleien, mit denen wir langjährig und erfolgreich kooperieren.

Individuelles Arbeitsrecht

Wir beraten, schulen und prozessieren in der ganzen Bandbreite des individuellen Arbeitsrechts:

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen / Befristungen / Dienstwagenregelungen
  • Entwicklung von Anstellungsstrukturen im strategisch orientierten Wachstum eines Unternehmens
  • Beratung und Prozessführung bei Kündigungen / Kündigungsschutzklagen
  • Besonderer Kündigungsschutz
  • Diskriminierungsschutz
  • Beratung bei Stellenabbau, Massenentlassung und Sozialplänen
  • Begleitung im Restrukturierungsprozess, Outsourcing, Betriebsübergängen, Betriebsänderungen
  • Arbeitsrechtliche Due Dilligence und Beratung bei Transfermaßnahmen
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Arbeitszeitrecht
  • Arbeitnehmerentsendung; Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland – Einsatz ausländischer Arbeitnehmer im Inland
  • Arbeitnehmererfindungsrecht
  • Statusverfahren – Abgrenzung von Arbeitnehmern und Selbständigen

Dienstvertragsrecht

Wir beraten, schulen und prozessieren im Dienstvertragsrecht:

  • Gestaltung und Verhandlung von Vorstands- und Geschäftsführerdienstverträgen
  • Beratung und Begleitung bei der Beendigung dieser Verträge
  • Vertretung von und gegen Vorstände und Geschäftsführer vor den ordentlichen Gerichten
  • Gestaltung und Verhandlung von Verträgen für und mit Freien Mitarbeitern/Freelancern 

Kollektives Arbeitsrecht und Tarifrecht

Wir beraten, schulen und prozessieren in der ganzen Bandbreite des kollektiven Arbeitsrechts und des Tarifrechts:

  • Betriebsverfassungsrecht – Mitbestimmung des Betriebsrats
  • Mitbestimmung im Tendenzunternehmen
  • Wirtschaftsausschuss
  • Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, u.a. in den Bereichen Arbeitszeit- und Entgeltmodelle,

    Betriebsänderungen, Restrukturierungen, Outsourcing (Sozialplan und Interessenausgleich),

    Daten- und IT-Sicherheit, Video- und Kameraüberwachung und Betriebliche Altersvorsorge
  • Beratung in und Gestaltung von Einigungsstellen
  • Durchführung und Anfechtung von Betriebsratswahlen
  • Mitbestimmungsrecht (MitbestG, DrittelbG)

Zudem beraten, schulen und prozessieren wir im Tarif- und Streikrecht:

  • Gestaltung und Verhandlung von (Haus-)Tarifverträgen
  • Bezugnahme auf Tarifverträge
  • Beratung vor und im Streik
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Marcus Sonnenschein

Marcus Sonnenschein
Rechtsanwalt BvM Berlin

marcus.sonnenschein@bvm-law.de
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Dr. Dirk Poppendieck
Rechtsanwalt BvM Berlin

dirk.poppendieck@bvm-law.de
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Dr. Felix Oelkers LL.M (UCT)
Rechtsanwalt BvM Berlin

felix.oelkers@bvm-law.de
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