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Ein Beitrag von Rechtsanwältin Eva Ditgen, BvM Berlin

 

In dem verabschiedeten 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag  wurde der Streit zwischen den Zeitungsverlegern und den öffentlich rechtlichen Sendern über die Presseähnlichkeit des Online Angebots der Sender beigelegt. Die erzielte Einigung besagt, dass die öffentlich-rechtlichen Sender bei ihren Internet und Mobil Angeboten den „Schwerpunkt“ künftig auf Bewegtbild und Ton legen, „um sich von den Angeboten der Presseverlage zu unterscheiden“. Für eventuell bestehende Zweifelsfälle wird eine gemeinsame Schiedsstelle eingerichtet. Demnach müssen also die Online Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender (Portale und Apps) auf den ersten Blick wie Mediatheken anmuten. Bewegtbild und/oder Ton müssen im Vordergrund stehen und nicht die Texte. Der NDR hält dennoch an seiner Verfassungsbeschwerde gegen das „Tagesschau App“ Urteil des OLG Köln fest. Aus grundsätzlichen Erwägungen wolle der Sender das Urteil überprüfen lassen. Das Bundesverfassungsgericht hat noch nicht entschieden, ob es die Verfassungsbeschwerde annimmt.

Diese durchaus zu begrüßende Einigung wird jedoch überschattet von dem im Entwurf enthaltenen Beschluss die Mediatheken von ARD und ZDF auszuweiten. Teil dieser Ausweitung soll die Abschaffung der „Sieben-Tage-Regel“ sein, die dazu führt, dass Inhalte länger als bisher in den Mediatheken gezeigt werden dürfen. Außerdem sollen die Sender auf ihren Mediatheken nicht nur selbst produzierte oder in Auftrag gegebene Serien, Filme und Dokumentationen zur Verfügung stellen dürfen, sondern auch solche Inhalte die sie von Dritten lizenziert haben. Dies gelte nur für europäische Produktionen, Produktionen aus den USA wurden ausdrücklich ausgenommen.

Damit bleibt den Produzenten, wenn diese ihre Werke an einen öffentlich-rechtlichen Sender lizensieren, de facto keine Möglichkeit mehr diese anschließend auf andere Weise im Internet auszuwerten und sich so zu refinanzieren. Es ist daher verständlich wenn Alfred Holighaus, der Präsident der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) in einer gemeinsamen Pressemitteilung von SPIO, AG DOK, BVR und dem VDD zu dem Beschluss wie folgt Stellung nimmt:

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“Wir sind fassungslos, dass die Politik die Bedenken der audiovisuellen Kultur-und Kreativwirtschaft komplett ignoriert und bis auf das Verbot der Presseähnlichkeit ausschließlich Interessen der Sendeanstalten bedient hat….nur wenn sich Inhalte über eine digitale Auswertung refinanzieren lassen, können wir eine vielfältige und kreative Medienlandschaft garantieren…die Ausweitung der Mediatheken verbaut der mittelständischen Filmwirtschaft regelrecht den Zugang zum online Markt“.

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Weiterführende Stellungnahmen der Produzentenallianz und des Regieverbandes gehen in die gleiche Richtung. Die geplante Ausweitung der Mediatheken wird der großen wirtschaftlichen Bedeutung, die die Online-Nutzung bereits jetzt hat und zukünftig haben wird, nicht gerecht. Es muss Rechteinhabern und Urhebern möglich sein an dieser Form der Auswertung ihrer Werke wirtschaftlich teilzuhaben. Es könnte daher nur eine Frage der Zeit sein, bis seitens der Filmwirtschaft eine gerichtliche Auseinandersetzung droht.

Über die beschlossenen Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages und die Ausweitung des Telemedien Auftrages müssen die Länder noch abstimmen.

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